Transparenzhinweis
Die EU hat eine neue Verordnung herausgebracht, die für alle Wahlen und für alle Parteien die sich an den Wahlen beteiligen gilt: die Transparenzverordnung (TTPW-VO).
Alle Teilnehmer einer Wahl , egal ob Bundestagswahl, Landtagswahl oder Kommunalwahl, müssen daher ihre Wahlmaterialien, z.B. Plakate, Flyer, Anzeigen als “politische Werbung” kennzeichnen.
TRANSPARENZHINWEIS GEMÄSS VERODRDNUNG EU 2024/900
Zur Kommunalwahl in Bayern am 08. März 2026
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting als politische Werbung (TTPW-VO) für die Unabhängige Bürgervereinigung 85247 in 85247 Schwabhausen.
1. Sponsor:
a) Verein UBV 85247
b) vertreten durch den Vorsitzenden
Alexander Laue
Lindenstraße 44
85247 Schwabhausen
2. Einrichtung, die die politische Werbung finanziert: siehe Sponsor
3. Zeitraum der Veröffentlichung der politischen Werbung: 12/2025 - 03/2026
4. Gesamtbeträge für die politische Werbung / Kampagne: Druckkosten der Werbematerialien: ca. 5.000 €
5. Herkunft der Finanzmittel: Eigenmittel des Vereins UBV 85247, welche sich gemäß der Satzung aus Mitgliederbeiträgen und Spenden zusammensetzen.
6. Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit: Gemeinderatswahl in Schwabhausen am 08.03.26
7. Meldemöglichkeit: Anforderungen der TTPW-VO nicht erfüllt? Bitte Meldung per E-Mail an deine@zukunft-schwabhausen.de

